E-Bike-Förderung für Unternehmen in der Île-de-France: was offensteht und was geschlossen ist
Für ein Unternehmen in der Île-de-France, das seine Beschäftigten mit Diensträdern oder rein betrieblich genutzten Poolrädern mit elektrischer Unterstützung ausstatten will, ist die öffentliche Förderung schmal: Die meisten Fahrradprogramme sind Privatpersonen vorbehalten, die beiden Förderstellen der Île-de-France, die einem Unternehmen für ein Fahrrad offenstehen, sind entweder bescheiden oder einer Finanzierung im crédit-bail (dem französischen Finanzierungsleasing mit Kaufoption) ausdrücklich verschlossen, und der wichtigste Hebel für eine Flotte von Diensträdern ist eine Steuerermäßigung, kein Zuschuss, deren Anwendung auf das crédit-bail nicht belegt ist. Seite auf dem Stand vom 10. Oktober 2026.
Offene und geschlossene Programme für Unternehmen
Am 10. Oktober 2026 finanziert keine staatliche Prämie mehr den Kauf eines Fahrrads: Der bonus vélo und die prime à la conversion wurden durch das décret vom 29. November 2024 abgeschafft, und das einzige Maßnahmenblatt der certificats d'économies d'énergie (der französischen Energieeffizienz-Zertifikate), das einem Unternehmen für Fahrräder offenstand und Lastenrädern vorbehalten war, wurde durch einen arrêté vom 29. September 2025 aufgehoben; das Blatt zum Fahrrad mit elektrischer Unterstützung ist natürlichen Personen vorbehalten. Zwei Förderstellen der Île-de-France stehen einem Unternehmen für ein Fahrrad weiterhin offen. Die aide à la location von Île-de-France Mobilités zahlt 150 Euro je Rad und Jahr, begrenzt auf fünf Räder, und ihre Anwendung auf das crédit-bail ist nicht entschieden. Der Zuschuss der Ville de Paris ist dem Kauf eines Lastenrads oder eines Lastendreirads vorbehalten und schließt das crédit-bail ausdrücklich aus. Die Stadt finanziert außerdem mit bis zu 2.000 Euro die Einrichtung einer gesicherten Fahrradabstellanlage in einer Pariser Betriebsstätte.
Für eine Flotte von Diensträdern zählt vor allem die steuerliche Seite: die Ermäßigung der impôt sur les sociétés (der französischen Körperschaftsteuer) nach Artikel 220 undecies A des code général des impôts, die den Kosten der Bereitstellung entspricht, berücksichtigt bis zur Grenze von 25 % des Kauf- oder Mietpreises der Flotte, für Kosten, die bis zum 31. Dezember 2027 entstehen. Sie setzt eine Nutzung für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte voraus, und ihre Anwendung auf ein crédit-bail ist nicht belegt. Das forfait mobilités durables (die französische Pauschale für nachhaltige Mobilität) steht seinerseits den vom Arbeitgeber bereitgestellten Rädern nicht offen.
Zwei Fragen, die vor jeder Kalkulation mit einem Zuschuss zu klären sind
Das Wort „Zuschuss“ deckt zwei Sachverhalte ab, die die amtlichen Seiten selten unterscheiden: den Zuschuss an die Privatperson, die ihr Rad kauft, und den Zuschuss an den Arbeitgeber, der seine Beschäftigten ausstattet. Der erste ist reichlich vorhanden und gut dokumentiert, der zweite ist selten. Bevor irgendein Zuschuss in einen Finanzierungsplan eingestellt wird, sind zwei Fragen zu klären, und zwar in dieser Reihenfolge. Zählt eine juristische Person zu den Begünstigten des règlement d'attribution, also der Förderrichtlinie des jeweiligen Programms? Und, wenn sie dazu zählt, verlangt diese Richtlinie, dass das Unternehmen Eigentümer des Rades ist?
Die zweite Frage ist entscheidend, sobald die Flotte im crédit-bail finanziert wird. Das crédit-bail im Sinne des Artikels L. 313-7 des code monétaire et financier (des französischen Währungs- und Finanzgesetzbuchs) unterscheidet sich von einer einfachen Miete durch die dem Mieter eingeräumte Kaufoption: Während der gesamten Vertragslaufzeit nutzt das Unternehmen das Material, ohne dessen Eigentümer zu sein, denn das Eigentum bleibt bis zur etwaigen Ausübung der Option beim Finanzinstitut. Eine Förderrichtlinie, die einen „Kauf“ bezuschusst und die Miete ausschließt, verschließt diesem Modell also die Tür, wie gut der Antrag auch sein mag.
Geprüft wurden, jeweils mit amtlicher Quelle und Datum, der Staat, die Région Île-de-France, Île-de-France Mobilités (die Verkehrsbehörde der Region), die Ville de Paris, die Métropole du Grand Paris, die ADEME (die französische Agentur für den ökologischen Wandel) und das System der certificats d'économies d'énergie. Nicht geprüft wurden die acht Departements der Île-de-France im Einzelnen sowie die Gemeindeverbände und die établissements publics territoriaux, also die territorialen öffentlichen Einrichtungen: Zu ihnen lässt sich daher kein Schluss auf ein Fehlen von Zuschüssen ziehen.
Île-de-France Mobilités: zwei verschiedene Zuschüsse, nur einer steht Unternehmen offen
Île-de-France Mobilités betreibt zwei Fahrradprogramme, die weder dasselbe Publikum noch denselben Gegenstand noch denselben Betrag haben. Das eine ist juristischen Personen verschlossen, das andere ist ihnen vorbehalten.
Die aide à l'achat, den Einwohnern vorbehalten
Die öffentliche Seite von Île-de-France Mobilités kündigt einen Zuschuss von bis zu 50 % der Kosten des Rades an, gedeckelt je nach Radtyp: bis zu 400 Euro für ein Fahrrad mit elektrischer Unterstützung, ein Faltrad oder ein Lastenrad ohne Unterstützung, bis zu 600 Euro für ein Lastenrad mit elektrischer Unterstützung und bis zu 1.200 Euro für ein angepasstes Fahrrad. Die Anspruchsberechtigung ist auf die Einwohner der Île-de-France beschränkt, volljährig oder für mündig erklärt, und der Begünstigte muss sein Rad drei Jahre lang behalten, ohne es zu verkaufen. Das sind Wohnsitz- und Altersvoraussetzungen: Sie haben nur für eine natürliche Person einen Sinn.
Ein Unternehmen kann diesen Zuschuss also nicht beantragen, um seine Beschäftigten auszustatten. Er betrifft den Beschäftigten, der sein eigenes Rad kauft, den Fall, den unser Rechner zum privaten Fahrrad behandelt. Die Seite enthält im Übrigen eine Rubrik „Et pour les entreprises ?“ (unsere Übersetzung: Und für Unternehmen?), die auf ein anderes Programm verweist, die aide à la location de vélos.
Die aide à la location, das einzige für Arbeitgeber gedachte Programm
Die Seite dieses Zuschusses, die das Datum vom 8. Januar 2026 trägt, legt sein Ziel fest: die Miete von Fahrrädern für arbeitsbezogene Wege zu fördern, von den Wegen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis zu den Wegen zwischen mehreren Standorten. Das règlement d'attribution vom 19. Dezember 2023, in Kraft seit dem 1. Januar 2024, öffnet den Zuschuss für Unternehmen, die Fahrräder für ihre Beschäftigten mieten. Der Betrag liegt bei 150 Euro je Rad und Jahr, begrenzt auf die angefallenen und nachgewiesenen Ausgaben ohne Steuern, auf fünf Räder je Jahr und Antragsteller und auf drei Jahre, zusammenhängend oder nicht, je Antragsteller. Die Obergrenze von fünf Rädern gilt tatsächlich jährlich und ist keine Gesamtobergrenze über drei Jahre.
Die Voraussetzungen bestehen aus drei Punkten. Der Antragsteller muss im répertoire Sirene (dem französischen Unternehmensregister) eingetragen sein und sich im Zeitpunkt der Antragstellung im Verwaltungsstatus „entreprise active“ (aktives Unternehmen) befinden, denn ein Unternehmen im Status „cessé“ (beendet) kann den Zuschuss nicht beanspruchen. Die Beschäftigtenzahl der antragstellenden Betriebsstätte muss unter fünfzig Personen liegen. Die Betriebsstätte muss im Zeitpunkt des Antrags in der Region Île-de-France liegen. Die Richtlinie verweist dazu auf Artikel des code du travail (des französischen Arbeitsgesetzbuchs), deren Nummerierung im Text selbst unzutreffend ist; die Berechnung der Beschäftigtenzahl richtet sich tatsächlich nach den Artikeln L. 1111-2 und L. 1111-3 des code du travail.
Die Richtlinie erfasst „tous les types de vélo (vélo mécanique, vélo à assistance électrique, vélo cargo, vélo pliant ou adapté, remorque à assistance électrique)“ (unsere Übersetzung: alle Fahrradarten, also mechanisches Fahrrad, Fahrrad mit elektrischer Unterstützung, Lastenrad, Falt- oder angepasstes Fahrrad, Anhänger mit elektrischer Unterstützung), die der geltenden Regelung entsprechen und Gegenstand einer Miete zwischen dem Antragsteller und einem privaten Fahrradmietunternehmen sind. Räder, die bei einer Gebietskörperschaft, einem Zusammenschluss von Gebietskörperschaften oder einer öffentlichen Einrichtung gemietet werden, sind ausgeschlossen. Nur Räder, die der Antragsteller selbst mietet, eröffnen den Anspruch: Räder, die von Beschäftigten gemietet werden und deren Kosten das Unternehmen ganz oder teilweise übernähme, sind nicht förderfähig. Ausgaben für Zubehör und Wartung werden berücksichtigt, wenn sie auf derselben Rechnung stehen wie die Miete.
Der Zeitplan ist streng. Der Antragsteller stellt je Kalenderjahr einen einzigen Antrag für alle seine Räder, und zwar im betreffenden Jahr und spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres. Die Rechnungen müssen bezahlt, in französischer Sprache verfasst, in Euro ausgestellt und auf das laufende Kalenderjahr datiert sein. Bei Bewilligung erfolgt die Auszahlung innerhalb von höchstens vier Monaten.
Einhundertfünfzig Euro je Rad und Jahr, begrenzt auf fünf Räder, verändern die Wirtschaftlichkeit einer Flotte nicht. Die Richtlinie zahlt den Zuschuss im Rahmen des jährlichen Budgets aus, das der Verwaltungsrat von Île-de-France Mobilités beschließt, und die Plattform bleibt nur dann bis zum 15. Februar des Folgejahres geöffnet, wenn dieses Budget nicht vollständig ausgeschöpft ist. Nichts belegt, dass das Budget 2026 noch verfügbar ist: Dieser Zuschuss ist wie ein möglicher Bonus zu behandeln, niemals wie eine Position eines Finanzierungsplans.
Ville de Paris: ein Kaufzuschuss, der das crédit-bail ausschließt, und ein Zuschuss für Fahrradstellplätze
Die Seite der Ville de Paris, also der Stadt Paris, zu den finanziellen Zuschüssen für umweltfreundliche Mobilität, aktualisiert am 1. Oktober 2026, enthält eine Rubrik für Gewerbetreibende mit einem erklärten Ziel: „rendre possible la démotorisation des professionnels parisiens“ (unsere Übersetzung: den Pariser Gewerbetreibenden den Verzicht auf motorisierte Fahrzeuge zu ermöglichen). Zwei dieser Zuschüsse betreffen das Fahrrad. Beide stehen Unternehmen mit weniger als fünfzig Beschäftigten offen, die im registre du commerce et des sociétés (dem französischen Handels- und Gesellschaftsregister) von Paris eingetragen sind, Einzelunternehmern und Freiberuflern mit Sitz in Paris sowie bestimmten als gemeinnützig anerkannten Wohltätigkeitsvereinen mit Räumlichkeiten in Paris, mit höchstens einem Zuschuss je Rechtsträger.
Der Kaufzuschuss, einer Fahrradkategorie vorbehalten
Der erste Zuschuss finanziert den Kauf eines Lastenrads oder eines Lastendreirads, das die Stadt als zwei- oder dreirädriges Fahrrad mit einer Plattform oder einem Kasten vorn oder hinten definiert, mit oder ohne elektrische Unterstützung. Er beträgt 50 % des Kaufpreises ohne Steuern, gedeckelt auf 1.200 Euro. Das Rad muss neu sein, vom Unternehmen nach dem 22. Oktober 2024 gekauft worden sein, eine eindeutige Kennung tragen, die im fichier national unique des cycles identifiés (dem französischen Zentralregister gekennzeichneter Fahrräder) eingetragen ist, bei elektrischer Unterstützung auf seiner Homologationsbescheinigung die Norm EN 15194 ausweisen und darf keinen Bleiakku haben. Die Bearbeitung von Anträgen für aufgearbeitete Räder ist ausgesetzt, nachdem die AFNOR (die französische Normungsorganisation) entschieden hat, das Label V3R einzustellen.
Dieser Zuschuss erfasst nur diese Fahrradkategorie. Ein Fahrrad mit elektrischer Unterstützung eines anderen Typs, das ein Unternehmen für seine Beschäftigten kauft, eröffnet keinen Anspruch auf einen Zuschuss der Stadt: Ihr Zuschuss für Fahrräder mit elektrischer Unterstützung ist Pariser Privatpersonen vorbehalten, abhängig vom Einkommen.
Der Punkt, der eine finanzierte Flotte unmittelbar betrifft, ist unmissverständlich formuliert: „Les véhicules en location, en location longue durée ou location avec option d'achat (leasing ou crédit-bail) ne sont pas éligibles“ (unsere Übersetzung: Fahrzeuge in Miete, in Langzeitmiete oder in Miete mit Kaufoption, Leasing oder crédit-bail, sind nicht förderfähig). Derselbe Ausschluss findet sich in den anderen gewerblichen Zuschüssen der Stadt, die den Kauf eines Fahrzeugs betreffen. Ein Pariser Unternehmen, das seine Räder über einen Vertrag im crédit-bail finanziert, kann diese 1.200 Euro nicht beanspruchen. Das Merkblatt des Zuschusses erwähnt noch eine mögliche Ergänzung durch die Région Île-de-France; für ein Fahrrad besteht diese Ergänzung nicht mehr, wie der folgende Abschnitt darlegt.
Die Einrichtung einer gesicherten Fahrradabstellanlage
Der zweite Zuschuss finanziert die Einrichtung einer gesicherten Fahrradabstellanlage an der Adresse der Pariser Betriebsstätte des Unternehmens, in Höhe von 50 % des Preises der Arbeiten ohne Steuern, gedeckelt auf 2.000 Euro. Die Anlage muss an einem gesicherten Ort eingerichtet werden, in einem Raum oder Hof, der mit Code, Ausweiskarte oder Schlüssel verschlossen ist, im Boden oder in der Wand verankerte Fahrradbügel umfassen, sofern die Größe des Raums es zulässt, bei Errichtung an einem offenen Ort auf der gesamten Länge des Rades vor Witterung geschützt sein und das Abstellen von Fahrrädern für Erwachsene ermöglichen. Ihre Voraussetzungen betreffen den Raum und das Unternehmen; sie sagen nichts über die Finanzierungsform der dort abgestellten Räder. Es ist die einzige hier erfasste Förderstelle, deren Voraussetzungen nicht von der für die Räder gewählten Gestaltung abhängen.
Für beide Zuschüsse kündigt die Stadt eine Antwort innerhalb von schätzungsweise einer Woche nach Antragstellung und eine Auszahlung innerhalb von vier bis sechs Monaten nach der Bewilligung an, wobei ihr allgemeiner Hinweiskasten eine Frist von etwa vier Monaten nennt. Ein eingereichter Antrag ist kein bewilligter Antrag.
Région Île-de-France: ein geschlossenes Förderfenster und ein aktuelles Programm, das Fahrräder ausschließt
Die Région Île-de-France führte einen Zuschuss für die Anschaffung sauberer Fahrzeuge durch Gewerbetreibende der Île-de-France. Dieses Förderfenster ist geschlossen: Nach dem Praxisblatt der CCI Paris Île-de-France (der Industrie- und Handelskammer), aktualisiert am 25. Juni 2026, mussten die Fahrzeuge vor dem 1. Dezember 2024 bestellt, die bezahlte Rechnung spätestens auf den 1. März 2025 datiert und der vollständige Antrag spätestens zum selben Datum übermittelt sein. Die Fragen-und-Antworten-Seite der Region fasst es in einem Satz zusammen: „Depuis le 2 mars 2025, la Région ne propose plus d'aide à l'achat de véhicules électriques“ (unsere Übersetzung: Seit dem 2. März 2025 bietet die Region keinen Zuschuss mehr zum Kauf von Elektrofahrzeugen an). Sie unterstützt nur noch die Umrüstung von Zwei-, Drei- und Vierrädern mit Verbrennungsmotor auf Elektro- oder Wasserstoffantrieb, die sogenannte „prime à la non-casse“ (Prämie ohne Verschrottung), sowie die Anschaffung von Wasserstofffahrzeugen.
Dieselbe Fragen-und-Antworten-Seite entscheidet in ihrer am 25. März 2025 aktualisierten Fassung zwei Punkte für das aktuelle Programm. Zunächst zum Kreis der Ausstattungen: „Les vélos et trottinettes, les véhicules non immatriculés et les véhicules avec une batterie au plomb ne sont pas éligibles“ (unsere Übersetzung: Fahrräder und Tretroller, nicht zugelassene Fahrzeuge und Fahrzeuge mit Bleiakku sind nicht förderfähig). Ein Fahrrad mit elektrischer Unterstützung bleibt ein nicht zugelassenes Fahrrad: Es fällt aus dem Anwendungsbereich dieses Zuschusses heraus. Sodann zur Finanzierungsform: Das crédit-bail, das Leasing und die location avec option d'achat (der französische Mietvertrag mit Kaufoption) gelten dort als Miete und sind daher nicht förderfähig.
Die mitunter erwähnte „Fahrradprämie der Region“ ist nicht dieses Programm. Die regionale Meldung zu den sauberen Fahrzeugen verweist selbst unter der Überschrift „Et toujours des aides à l'achat de vélos“ (unsere Übersetzung: Und weiterhin Zuschüsse zum Kauf von Fahrrädern) auf die beiden oben beschriebenen Zuschüsse: die aide à l'achat für Privatpersonen und die aide à la location von 150 Euro für Unternehmen mit weniger als fünfzig Personen. Am 10. Oktober 2026 wurde kein regionaler Zuschuss für die Anschaffung von Fahrrädern durch eine juristische Person festgestellt.
Staatliche E-Bike-Förderung: bonus vélo und prime à la conversion abgeschafft
Das décret n° 2024-1084 vom 29. November 2024 über die Zuschüsse zum Kauf oder zur Miete emissionsarmer Fahrzeuge, veröffentlicht im Journal officiel (dem französischen Amtsblatt) vom 1. Dezember 2024, hat die Artikel D. 251-1-1 bis D. 251-1-4 des code de l'énergie (des französischen Energiegesetzbuchs) aufgehoben, die den bonus vélo (die frühere staatliche Fahrradkaufprämie) trugen, sowie die Artikel D. 251-4 bis D. 251-4-4, die die prime à la conversion (die staatliche Umtauschprämie) trugen. Die Aufhebung trat am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Die alten Regeln blieben, soweit sie günstiger ausfielen, nur für Fahrzeuge erhalten, die vor diesem Datum bestellt oder gemietet worden sind, sowie für Fahrräder, unter der Bedingung, dass ihre Rechnungsstellung oder die Zahlung der ersten Rate spätestens am 14. Februar 2025 erfolgte.
Am 10. Oktober 2026 finanziert keine staatliche Prämie den Kauf oder die Miete eines Fahrrads, weder durch eine Privatperson noch durch ein Unternehmen. Die Prämien, die Energieversorger im Rahmen der certificats d'économies d'énergie zahlen, gehören zu einem anderen System, das weiter unten geprüft wird. Maßgeblich ist allein der im Journal officiel veröffentlichte Text.
Certificats d'économies d'énergie: weder Maßnahmenblatt noch Programm, um ein Unternehmen mit Fahrrädern auszustatten
Das System der certificats d'économies d'énergie (der französischen Energieeffizienz-Zertifikate) kennt zwei Wege. Die fiches d'opérations standardisées, also standardisierte Maßnahmenblätter, die durch arrêté (einen Ministerialerlass) veröffentlicht werden, legen die Anforderungen und die pauschale Energieeinsparung fest, die an eine bestimmte Maßnahme geknüpft sind. Die programmes d'accompagnement, also Begleitprogramme, die ebenfalls durch arrêté festgelegt werden, ermöglichen es den Verpflichteten des Systems, Zertifikate im Gegenzug für einen finanziellen Beitrag zu Informations-, Fortbildungs- oder Innovationsmaßnahmen zu erhalten. Die sechste Periode des Systems hat am 1. Januar 2026 begonnen und endet am 31. Dezember 2030. Um ein Unternehmen mit Fahrrädern auszustatten, steht am 10. Oktober 2026 keiner der beiden Wege offen.
Zwei Fahrradblätter, keines steht einem Unternehmen offen
Zwei fiches d'opérations standardisées aus der vom Ministerium veröffentlichten Liste betreffen das Fahrrad. Das Blatt TRA-EQ-121 „Vélo à assistance électrique“ (Fahrrad mit elektrischer Unterstützung), das die Seite des Ministeriums zu den Blättern weiterhin in seiner seit dem 1. Januar 2024 anwendbaren Fassung bereitstellt, erfasst den Kauf oder die mindestens sechsmonatige Miete eines neuen Fahrrads mit elektrischer Unterstützung durch eine natürliche Person, für Maßnahmen, die vor dem 1. Juli 2028 begonnen werden: Es gilt nicht für ein Unternehmen, das seine Beschäftigten ausstattet. Das Blatt TRA-EQ-131, das einzige, das juristischen Personen offenstand, galt nur für Lastenräder. Ein arrêté vom 19. Februar 2025 hat seine erste Fassung mit dem Titel „Achat ou location, par une personne morale, de vélos-cargos neufs ou reconditionnés“ (unsere Übersetzung: Kauf oder Miete neuer oder aufgearbeiteter Lastenräder durch eine juristische Person) aufgehoben. Ein arrêté vom 18. August 2025 hat eine neue Fassung geschaffen, „Achat ou location longue durée de vélos-cargos à assistance électrique neufs“ (unsere Übersetzung: Kauf oder Langzeitmiete neuer Lastenräder mit elektrischer Unterstützung), anwendbar auf Maßnahmen, die ab dem 1. September 2025 begonnen wurden, und mit 83.000 kWh cumac je Rad bewertet, wobei kWh cumac die französische Recheneinheit für kumulierte und abgezinste Energieeinsparungen ist. Ein arrêté vom 29. September 2025, veröffentlicht im Journal officiel vom 30. September 2025, hat sie wiederum aufgehoben und sie nur für die Maßnahmen aufrechterhalten, die in einer Liste erfasst sind, die dem für Energie zuständigen Minister binnen drei Kalendertagen zu übermitteln war. Das neu geschaffene Blatt hat sich einen Monat gehalten.
Die am 10. Oktober 2026 geltende konsolidierte Fassung des arrêté vom 22. Dezember 2014 zur Festlegung der standardisierten Maßnahmen trägt weiterhin den Vermerk, dass das Blatt TRA-EQ-131 aufgehoben ist, und kein anderes Blatt der vom Ministerium veröffentlichten Liste für den Verkehrssektor erfasst den Kauf oder die Miete von Fahrrädern durch eine juristische Person.
Die Seite des Ministeriums, die die Blätter auflistet, aktualisiert am 24. September 2026, stellt weiterhin die Dokumente des Blatts TRA-EQ-131 bereit, einschließlich eines ab dem 1. Juli 2026 anwendbaren Teils A der Bescheinigung. Diese Dokumente öffnen das Blatt nicht wieder: Der geltende Text erklärt es für aufgehoben, und nur die bei seiner Aufhebung erfassten Maßnahmen können sich noch darauf berufen. Ein im Netz belassenes Dokument ist kein Rechtsakt, und jedes Verkaufsangebot, das eine Prämie auf dieser Grundlage beziffert, ist zu verwerfen.
Die Programme für Arbeitgeber und für Fahrradstellplätze sind beendet
Das Programm Objectif Employeur Pro-Vélo, getragen von der Fédération française des usagers de la bicyclette (dem französischen Fahrradnutzerverband), finanzierte zu 40 bis 60 % zugelassene fahrradfreundliche Ausstattungen und Dienstleistungen an den Standorten der Arbeitgeber mit, darunter Fahrradstellplätze. Das Ministerium führt es unter den beendeten Programmen, mit einem Ende im Jahr 2024, und seine Website gibt an, dass die Anmeldungen geschlossen sind. Das Label Employeur Pro-Vélo bleibt außerhalb des Programms auf Kostenvoranschlag zugänglich.
Das Programm Alvéole Plus, das überdachte und gesicherte Fahrradstellplätze für Schulen, Bahnhöfe, öffentliche Räume, Wohnungseigentümergemeinschaften und den sozialen Wohnungsbau finanzierte, ist ebenfalls abgeschlossen: Das Ministerium führt es unter den beendeten Programmen, mit einem Ende im Jahr 2025, und seine Website kündigte ein Ende zum 31. März 2026 an.
Die noch laufenden Programme mit Fahrradbezug finanzieren nach der am 3. September 2026 aktualisierten Seite des Ministeriums und dem Programmkatalog vom August 2026 nicht die Ausstattung eines Arbeitgebers. „Mon vélo de A à Z“ (unsere Übersetzung: Mein Fahrrad von A bis Z) begleitet Menschen in Energiearmut, AVELO 3, getragen von der ADEME, begleitet bis zum 31. Dezember 2026 die Radverkehrspolitik von Gebieten mit weniger als 250.000 Einwohnern, und das dritte, das der Sensibilisierung und Fortbildung beruflicher Akteure gewidmet ist, finanziert ebenso wenig die Ausstattung von Beschäftigten mit Fahrrädern. Die Seite des Ministeriums veröffentlicht zu diesem Zeitpunkt keinen offenen Programmaufruf für die sechste Periode. Am 10. Oktober 2026 finanziert kein Programm der certificats d'économies d'énergie die Ausstattung eines Unternehmens mit Fahrrädern oder Fahrradstellplätzen.
Métropole du Grand Paris und ADEME: nichts für eine betriebliche Flotte
Die Métropole du Grand Paris betreibt das Programm Métropole Roule Propre, das ihre am 10. Oktober 2026 abgerufene Seite als fortgeführt darstellt. Der Zuschuss ist dort „strictement réservée aux habitants“ (unsere Übersetzung: strikt den Einwohnern vorbehalten) der Gemeinden der Métropole, setzt die Verschrottung eines Altfahrzeugs voraus, das er ersetzt, und ist für ein neues Fahrrad mit elektrischer Unterstützung auf 500 Euro gedeckelt. Das Programm ist juristischen Personen verschlossen: Ein Unternehmen kann es nicht beanspruchen.
Die ADEME erscheint ihrerseits nicht als Förderstelle für eine betriebliche Flotte. Ihr Programm AVELO 3, finanziert über die certificats d'économies d'énergie, richtet sich an Gebietskörperschaften. Ein direkter Zuschuss der ADEME zum Kauf oder zur Finanzierung von Fahrrädern durch ein privates Unternehmen wurde nicht festgestellt.
Förderung für eine Fahrradflotte: die Steuerermäßigung des Artikels 220 undecies A
Der Artikel 220 undecies A des code général des impôts (des französischen Steuergesetzbuchs) ist kein Zuschuss, sondern eine Ermäßigung der impôt sur les sociétés, der französischen Körperschaftsteuer: eine réduction d'impôt, oft auch crédit d'impôt genannt. Er erlaubt den dieser Steuer unterliegenden Unternehmen eine Ermäßigung für die Kosten, die durch die kostenlose Bereitstellung einer Fahrradflotte an ihre Beschäftigten für deren Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstehen. Die Ermäßigung entspricht diesen Kosten, berücksichtigt bis zur Grenze von 25 % des Kauf- oder Mietpreises der Flotte: Die 25 % sind eine Obergrenze, kein Prozentsatz der Kosten. Sie gilt für Kosten, die bis zum 31. Dezember 2027 entstehen, in der seit dem 31. Dezember 2023 geltenden und am 10. Oktober 2026 weiterhin anwendbaren Fassung des Artikels. Sie wird auf die Steuer des Geschäftsjahres angerechnet, in dem die Kosten entstanden sind, und ein Überschuss wird weder erstattet noch vorgetragen. Sie wird auf dem Formular n° 2069-RCI-SD erklärt.
Der Verwaltungskommentar, BOI-IS-RICI-20-30 im BOFiP (dem amtlichen Bulletin der französischen Finanzverwaltung) in der am 8. Januar 2025 veröffentlichten und weiterhin geltenden Fassung, bringt vier Präzisierungen. Fahrräder mit elektrischer Unterstützung sind begünstigt, durch Verweis auf die Begriffsbestimmungen des code de la route, der französischen Straßenverkehrsordnung (Absatz 20). Zu den berücksichtigten Ausgaben gehören die Abschreibung der Räder, die Sicherheitsausstattung, die Diebstahlversicherung, die Wartung sowie der Bau, die Einrichtung oder die Anmietung einer Abstellfläche oder eines Raums für die Räder (Absatz 40). Mietausgaben werden nur berücksichtigt, wenn das Unternehmen bei einem Vermieter einen Mietvertrag über eine Fahrradflotte mit einer Mindestlaufzeit von drei Jahren geschlossen hat (Absatz 50). Schließlich wird die Grenze von 25 % je Kauf oder Miete und nicht je Geschäftsjahr beurteilt: Es handelt sich um eine einmalige Obergrenze, und der Preis kann einschließlich aller Steuern angesetzt werden, da die Mehrwertsteuer bei diesen Fahrzeugen nicht abziehbar ist (Absatz 60).
Der Text zielt auf eine bestimmte Nutzung. Absatz 30 verlangt, dass das Unternehmen nachweisen kann, dass seine Beschäftigten die Räder für ihren Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen, lässt dabei aber andere Wege zu, dienstliche wie private. Ein Dienstrad, das der Beschäftigte behält, um nach Hause zu fahren, fügt sich in diese Logik ein. Ein Poolrad, also ein rein betrieblich genutztes Fahrrad, das den dienstlichen Wegen während der Arbeitszeit vorbehalten ist und nie für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte dient, erfüllt die vom Text gestellte Voraussetzung nicht.
Für eine im crédit-bail finanzierte Flotte ist die Begünstigung nicht belegt. Die Doktrin argumentiert mit den Abschreibungen des Eigentümers oder mit den an einen Vermieter gezahlten Mieten und nennt das crédit-bail nicht. Dieser Punkt lässt sich bei der Finanzverwaltung durch einen Antrag auf rescrit (eine verbindliche Auskunft) absichern, und wir stellen ihn nicht als erworbenen Vorteil dar. Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung des avantage en nature (des geldwerten Vorteils) und die Einzelheiten der Berechnung sind auf unserer Seite zum Dienstrad und zum avantage en nature dargestellt.
Das forfait mobilités durables betrifft nur das Rad des Beschäftigten
Das forfait mobilités durables (die französische Pauschale für nachhaltige Mobilität) übernimmt Kosten, die dem Beschäftigten entstehen, der mit seinem eigenen Rad oder mit einem von ihm gemieteten Rad zur Arbeit fährt; es ist weder ein Zuschuss an das Unternehmen noch eine Flottenfinanzierung. Die am 27. März 2026 aktualisierte Seite des für Verkehr zuständigen Ministeriums zählt „les vélos et véhicules de fonction“ (unsere Übersetzung: Diensträder und Dienstfahrzeuge) ausdrücklich zu den derzeit nicht begünstigten Verkehrsmitteln. Ein Dienstrad kann daher für eben dieses Rad keinen Anspruch auf die Pauschale eröffnen. Die Regelung, die Höchstbeträge von 600 und 900 Euro und die Einführung sind auf unserer Seite zum forfait mobilités durables im Einzelnen dargestellt.
Eigentum, Miete, crédit-bail: was die Texte entscheiden und was sie offenlassen
Zwei Programme regeln die Frage ausdrücklich. Die Ville de Paris nennt das crédit-bail unter den von ihren gewerblichen Zuschüssen zum Kauf eines Fahrzeugs ausgeschlossenen Modellen. Die Région Île-de-France tut dasselbe in ihren Fragen und Antworten, indem sie das crédit-bail und das Leasing der nicht förderfähigen Miete gleichstellt. Bei diesen beiden Förderstellen ist die Antwort negativ, und es gibt keinen Raum für Auslegung: Das Eigentum am Material ist Voraussetzung des Zuschusses.
Zwei Programme schweigen dazu. Die Richtlinie der aide à la location von Île-de-France Mobilités bezuschusst genau eine Miete, definiert diese aber als eine Miete „entre le Demandeur et une entreprise privée de location de vélos“ (unsere Übersetzung: zwischen dem Antragsteller und einem privaten Fahrradmietunternehmen), und sie sagt nichts zum crédit-bail und nichts zur location avec option d'achat. Die steuerliche Doktrin zum Artikel 220 undecies A argumentiert mit den Abschreibungen des Eigentümers oder mit den an einen Vermieter gezahlten Mieten und erwähnt das crédit-bail ebenso wenig. Die Texte schließen das Modell also weder aus, noch lassen sie es ausdrücklich zu. Der einzige seriöse Weg besteht darin, vor der Bestellung die bearbeitende Stelle schriftlich zu befragen oder bei der Finanzverwaltung einen Antrag auf rescrit zu stellen und den Vorteil nicht in die Kalkulation einzustellen, solange die Antwort nicht vorliegt.
Ein Programm ist von der Finanzierungsgestaltung unabhängig: Der Zuschuss der Ville de Paris für die Einrichtung einer gesicherten Fahrradabstellanlage betrifft Bauarbeiten, und seine Voraussetzungen beziehen sich nicht auf die Finanzierung der Räder.
Daraus ergibt sich eine einfache Regel. Förderstellen, die für die Bezuschussung eines Kaufs gebaut sind, verlangen das Eigentum und schließen das crédit-bail aus. Diejenigen, die eine Miete oder eine Bereitstellung erfassen, schweigen zu genau diesem Modell. Ein Unternehmen, das seine Flotte im crédit-bail finanziert, muss daher ohne Zuschuss rechnen und jeden erhaltenen Zuschuss als zusätzlichen Gewinn betrachten.
| Programm | Juristische Person förderfähig | Stand am 10.10.2026 | Finanzierung im crédit-bail |
|---|---|---|---|
| Aide à l'achat de vélo, Île-de-France Mobilités | Nein, Einwohner als natürliche Personen | Offen | Gegenstandslos |
| Aide à la location de vélo, Île-de-France Mobilités | Ja, Betriebsstätte in der Île-de-France mit weniger als 50 Personen | Offen, im Rahmen des Jahresbudgets | Von der Richtlinie nicht entschieden |
| Zuschuss an Gewerbetreibende für ein Lastenrad oder Lastendreirad, Ville de Paris | Ja, weniger als 50 Beschäftigte im RCS von Paris | Offen, Käufe nach dem 22.10.2024 | Ausdrücklich ausgeschlossen |
| Zuschuss an Gewerbetreibende für eine gesicherte Fahrradabstellanlage, Ville de Paris | Ja, weniger als 50 Beschäftigte im RCS von Paris | Offen | Keine Voraussetzung zur Finanzierung der Räder |
| Saubere Fahrzeuge der Gewerbetreibenden der Île-de-France, Région Île-de-France | Nein: Fahrräder außerhalb des Anwendungsbereichs | Förderfenster für die Anschaffung geschlossen, Bestellung vor dem 01.12.2024; aktuelles Programm auf Umrüstung und Wasserstoff begrenzt | Ausdrücklich ausgeschlossen |
| Nationaler bonus vélo | Gegenstandslos | Abgeschafft durch das décret vom 29. November 2024 | Gegenstandslos |
| Prime à la conversion | Gegenstandslos | Abgeschafft durch dasselbe décret | Gegenstandslos |
| Fiche CEE TRA-EQ-131, Lastenräder | Gegenstandslos: Blatt aufgehoben | Aufgehoben durch den arrêté vom 29. September 2025 | Gegenstandslos |
| Fiche CEE TRA-EQ-121, Fahrrad mit elektrischer Unterstützung | Nein, natürliche Personen | Vom Ministerium bereitgestellt, Maßnahmen begonnen vor dem 01.07.2028 | Gegenstandslos |
| CEE-Programme Objectif Employeur Pro-Vélo und Alvéole Plus | Gegenstandslos: Programme beendet | Beendet | Gegenstandslos |
| CEE-Programm AVELO 3, ADEME | Nein, Gebietskörperschaften | Laufend bis zum 31.12.2026 | Gegenstandslos |
| Métropole Roule Propre, Métropole du Grand Paris | Nein, nur Einwohner | Als fortgeführt dargestellt | Gegenstandslos |
| Steuerermäßigung nach Artikel 220 undecies A des CGI | Ja, körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen | Kosten, die bis zum 31.12.2027 entstehen, Nutzung für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verlangt | Nicht belegt, Doktrin schweigt |
| Forfait mobilités durables | Gegenstandslos: entschädigt den Beschäftigten | In Kraft, Diensträder nicht begünstigt | Gegenstandslos |
Nicht geprüfte Förderstellen und verwandte Themen
Weitere Zuschüsse in der Île-de-France sind nicht ausgeschlossen. Die acht Departements der Île-de-France und die établissements publics territoriaux der Métropole wurden nicht einzeln geprüft, und manche Gemeinden führen ihre eigene Radverkehrspolitik. Ein Unternehmen mit Standort außerhalb von Paris tut gut daran, seine Gemeinde und seinen Gemeindeverband zu befragen und dabei jedes Mal dieselben zwei Fragen zu stellen: Ist eine juristische Person begünstigt, und wird das Eigentum am Material verlangt?
Mehrere benachbarte Themen sind an anderer Stelle dokumentiert. Das forfait mobilités durables, das den Beschäftigten entschädigt, der sein eigenes Rad nutzt, hat eine eigene Seite. Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung des Dienstrads und die Berechnung der Steuerermäßigung sind auf unserer Seite zum avantage en nature dargestellt. Die Vollkosten einer Fahrradflotte, verglichen mit denen Ihrer heutigen dienstlichen Wege, werden gesondert behandelt. Dasselbe gilt für die Umweltzone Paris und die übrigen Fahrbeschränkungen für Firmenwagen. Die Vorgaben für das Abstellen und Unterbringen der Räder sind auf unserer Seite zu Falträdern und kompakten Rädern im Unternehmen im Einzelnen dargestellt.
Keine Auszahlung erfolgt automatisch: Der Zuschuss von Île-de-France Mobilités wird im Rahmen eines jährlichen Budgets ausgezahlt, die Zuschüsse der Ville de Paris werden Antrag für Antrag bewilligt oder abgelehnt, und ein ordnungsgemäßer Antrag ist noch kein ausgezahlter Zuschuss.
Die Rolle von Wander Fleet und was sie ausschließt
Wander Fleet bringt Unternehmen der Île-de-France mit sociétés de crédit-bail (Leasinggesellschaften nach französischem Recht) zusammen, die ihre Diensträder oder Poolräder mit elektrischer Unterstützung finanzieren können. Diese Tätigkeit entspricht der des indicateur (des Tippgebers nach französischem Bankaufsichtsrecht) im Sinne des 2° des Artikels R. 519-2 des code monétaire et financier: Die Rolle beschränkt sich darauf, die Kontaktdaten eines Interessenten an ein Kreditinstitut oder eine Finanzierungsgesellschaft zu übermitteln. Wander ist nicht bei der ORIAS (dem französischen Register der Versicherungs-, Bank- und Finanzvermittler) eingetragen und übt keine Vermittlung in Bankgeschäften aus.
Daraus folgen drei Konsequenzen. Wander finanziert nicht und verleiht nicht: Die Finanzierung wird von einer société de crédit-bail gewährt, die von Wander unabhängig ist. Wander richtet an einen bestimmten Kunden keine Berechnung: Monatsrate, Laufzeit, Sicherheiten, Restwert und Annahme des Antrags liegen allein beim Finanzinstitut; die Rechner der Website sind frei zugängliche Werkzeuge, die auf veröffentlichten und veränderbaren Annahmen beruhen, und keine an einen Kunden gerichtete Berechnung. Wander beruft sich auf keine Partnerschaft: Bis heute ist kein Finanzierungsvertrag geschlossen, und jede gegenteilige Angabe wäre unzutreffend.
Bei den Zuschüssen ist die Haltung dieselbe. Wir dokumentieren die Rechtslage und zeigen Ihnen, wo die Richtlinien zu lesen sind. Wir stellen die Anträge nicht an Ihrer Stelle, wir garantieren keine Bewilligung, und wir bauen kein Verkaufsargument auf einem Zuschuss auf, dessen Bewilligung nicht von uns abhängt.
Die Rolle von Wander Fleet als Geschäftsvermittler
Die Wander SAS betreibt Wander Fleet und tritt als Geschäftsvermittler gegenüber Unternehmen der Île-de-France auf, die ihre Beschäftigten mit Diensträdern oder Poolrädern mit elektrischer Unterstützung ausstatten. Die Finanzierung erfolgt durch eine société de crédit-bail, die von Wander unabhängig ist. Wander legt den Antrag diesen Instituten vor, ohne Partei der Finanzierung zu sein. Wander gewährt keine Finanzierung, ist weder Kreditinstitut noch Finanzierungsgesellschaft, ist nicht Vermittler in Bankgeschäften und Zahlungsdiensten, ist nicht bei der ORIAS eingetragen und erbringt keine Kreditberatung. Unser Handeln ist das des bloßen indicateur, der im 2° des Artikels R. 519-2 des code monétaire et financier genannt ist. Kein Ratenbetrag wird von Wander festgelegt oder übermittelt: Die finanziellen Bedingungen werden Ihnen unmittelbar von dem Institut mitgeteilt, für das Sie sich entschieden haben, unter dem Vorbehalt der Annahme des Antrags.
Häufige Fragen
Gibt es noch eine nationale Kaufprämie für ein Fahrrad für ein Unternehmen?
Nein. Der bonus vélo wurde durch das décret n° 2024-1084 vom 29. November 2024 abgeschafft, das die Artikel D. 251-1-1 bis D. 251-1-4 des code de l'énergie aufgehoben hat, mit einer Übergangsregelung, die am 14. Februar 2025 endete, dem letzten Termin für die Rechnungsstellung oder die Zahlung der ersten Rate. Die prime à la conversion wurde durch dasselbe décret abgeschafft. Am 10. Oktober 2026 ist keine staatliche Prämie für den Kauf eines Fahrrads offen.
Kann ein Unternehmen aus der Île-de-France die Fahrradförderung von Île-de-France Mobilités erhalten?
Nicht die aide à l'achat, die den Einwohnern der Île-de-France vorbehalten ist, volljährig oder für mündig erklärt, also natürlichen Personen. Das Unternehmen kann dagegen die aide à la location de vélos beantragen, wenn die antragstellende Betriebsstätte weniger als fünfzig Personen beschäftigt: 150 Euro je Rad und Jahr, begrenzt auf die angefallenen Ausgaben, auf fünf Räder je Jahr und auf drei Jahre je Antragsteller sowie im Rahmen des jährlichen Budgets. Die Richtlinie vom 19. Dezember 2023 erfasst eine Miete, die mit einem privaten Fahrradmietunternehmen geschlossen wird, und nennt weder das crédit-bail noch die location avec option d'achat: Solange keine schriftliche Stellungnahme der bearbeitenden Stelle vorliegt, darf dieser Zuschuss nicht in den Finanzierungsplan einer Flotte im crédit-bail eingestellt werden.
Eröffnet eine im crédit-bail finanzierte Flotte den Anspruch auf die Zuschüsse der Ville de Paris?
Nicht auf den Kaufzuschuss. Die Stadt schreibt, dass gemietete Fahrzeuge, auch in Miete mit Kaufoption, Leasing oder crédit-bail, nicht förderfähig sind. Ihr Zuschuss von 50 % des Kaufpreises ohne Steuern, gedeckelt auf 1.200 Euro, setzt daher einen Kauf voraus, und er erfasst nur neue Lastenräder und Lastendreiräder, die nach dem 22. Oktober 2024 von einem Unternehmen mit weniger als fünfzig Beschäftigten erworben wurden, das im registre du commerce et des sociétés von Paris eingetragen ist. Der Zuschuss für die Einrichtung einer gesicherten Fahrradabstellanlage, in Höhe von 50 % des Preises der Arbeiten ohne Steuern und gedeckelt auf 2.000 Euro, stellt dagegen keine Voraussetzung an die Finanzierung der Räder.
Gilt die Steuerermäßigung des Artikels 220 undecies A für Diensträder?
Ja, unter Voraussetzungen, für ein körperschaftsteuerpflichtiges Unternehmen, das seinen Beschäftigten kostenlos Fahrräder für ihre Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bereitstellt. Die Ermäßigung entspricht den Kosten der Bereitstellung, berücksichtigt bis zur Grenze von 25 % des Kauf- oder Mietpreises der Flotte, wobei diese Grenze je Kauf oder Miete und nicht je Geschäftsjahr beurteilt wird, für Kosten, die bis zum 31. Dezember 2027 entstehen. Ein Poolrad, das nie für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte dient, erfüllt die vom Text gestellte Voraussetzung nicht. Die Begünstigung einer im crédit-bail finanzierten Flotte ist nicht belegt: Text und Doktrin erfassen einen bei einem Vermieter geschlossenen Mietvertrag von mindestens drei Jahren und nennen das crédit-bail nicht.
Kann das forfait mobilités durables zu einem Dienstrad hinzukommen?
Nein, nicht für dieses Rad. Das forfait mobilités durables übernimmt Kosten, die dem Beschäftigten entstehen, zum Beispiel für sein eigenes Rad. Die am 27. März 2026 aktualisierte Seite des für Verkehr zuständigen Ministeriums zählt Diensträder und Dienstfahrzeuge zu den derzeit nicht begünstigten Verkehrsmitteln. Unsere eigene Seite zum forfait mobilités durables stellt die Regelung und die Höchstbeträge im Einzelnen dar.
Gibt es eine Prämie aus den certificats d'économies d'énergie für Fahrräder oder einen Fahrradraum eines Unternehmens?
Für ein Unternehmen nicht, Stand 10. Oktober 2026. Das einzige standardisierte Maßnahmenblatt, das einer juristischen Person für Fahrräder offenstand, das Lastenrädern vorbehaltene Blatt TRA-EQ-131, wurde durch einen arrêté vom 29. September 2025 aufgehoben, und die geltende konsolidierte Fassung des arrêté vom 22. Dezember 2014 erklärt es weiterhin für aufgehoben. Das Blatt TRA-EQ-121 zum Fahrrad mit elektrischer Unterstützung ist natürlichen Personen vorbehalten. Die Programme für Arbeitgeber und für Fahrradstellplätze, Objectif Employeur Pro-Vélo und Alvéole Plus, sind beendet, und die noch laufenden Fahrradprogramme finanzieren nicht die Ausstattung eines Arbeitgebers.
Kann Wander den Zuschussantrag für uns stellen oder uns eine Monatsrate beziffern?
Nein, weder das eine noch das andere. Wander Fleet handelt als indicateur im Sinne des 2° des Artikels R. 519-2 des code monétaire et financier, außerhalb der ORIAS. Wander stellt keinen Zuschussantrag an Ihrer Stelle und garantiert keine Bewilligung. Wander finanziert nicht, verhandelt nicht und richtet an einen bestimmten Kunden keine Berechnung: Monatsrate, Laufzeit, Sicherheiten und Annahme liegen bei einer société de crédit-bail, die von Wander unabhängig ist; die Rechner der Website sind frei zugängliche Werkzeuge, die auf veröffentlichten und veränderbaren Annahmen beruhen, und keine an einen Kunden gerichtete Berechnung. Bis heute ist kein Finanzierungsvertrag geschlossen.
Woher diese Zahlen kommen
Jede Angabe ist ihrer Quelle und dem Datum ihrer Prüfung zugeordnet. Die Texte ändern sich: Wenn Sie eine Abweichung feststellen, schreiben Sie uns, und wir korrigieren.
- Île-de-France Mobilités, aide à l'achat de vélos, Beträge je Radtyp, Wohnsitzvoraussetzungen und Rubrik für Unternehmen www.iledefrance-mobilites.fr/services-mobilite-alternative/aide-achat-velos abgerufen am 10.10.2026
- Île-de-France Mobilités, aide à la location de vélos für Unternehmen, Seite veröffentlicht am 08.01.2026 www.iledefrance-mobilites.fr/le-reseau/services-de-mobilite/velo/aide-velos-entreprises abgerufen am 10.10.2026
- Règlement d'attribution de l'aide à la location de vélos d'Île-de-France Mobilités pour les entreprises (Förderrichtlinie), 19.12.2023, in Kraft seit dem 01.01.2024 www.iledefrance-mobilites.fr/medias/portail-idfm/137d1523-5dad-4cee-82fe-0cb40d6ce496_reglement_attribution_aide_location_velos_entreprises.pdf abgerufen am 10.10.2026
- Ville de Paris, Les aides financières à l'écomobilité (die finanziellen Zuschüsse für umweltfreundliche Mobilität), Seite aktualisiert am 01.10.2026, Zuschüsse für Gewerbetreibende Nr. 1 (Lastenrad oder Lastendreirad) und Nr. 7 (gesicherte Fahrradabstellanlage) www.paris.fr/pages/lutte-contre-la-pollution-les-aides-a-la-mobilite-5373 abgerufen am 10.10.2026
- Région Île-de-France, Fragen und Antworten zu den Zuschüssen für saubere Fahrzeuge, Aktualisierung vom 25.03.2025, Ende der Zuschüsse zum Kauf von Elektrofahrzeugen am 02.03.2025, Ausschluss der Fahrräder und der Mietfinanzierungen www.iledefrance.fr/toutes-les-faq/aides-vehicules-propres-faq abgerufen am 10.10.2026
- Région Île-de-France, Meldung Véhicules propres : les aides de la Région pour particuliers, entreprises et communes, Aktualisierung vom 25.03.2025, Rubrik „Et toujours des aides à l'achat de vélos“ www.iledefrance.fr/toutes-les-actualites/vehicules-propres-les-aides-de-la-region-pour-particuliers-entreprises-et-communes abgerufen am 10.10.2026
- CCI Paris Île-de-France, Praxisblatt Aides à l'achat de véhicules propres, Aktualisierung vom 25.06.2026, Schlusstermine des regionalen Förderfensters für die Anschaffung www.entreprises.cci-paris-idf.fr/fiches-pratiques/aides-lachat-de-vehicules-propres abgerufen am 10.10.2026
- Décret n° 2024-1084 du 29 novembre 2024 relatif aux aides à l'achat ou à la location de véhicules peu polluants, JO vom 01.12.2024 www.legifrance.gouv.fr/jorf/id/JORFTEXT000050690951 abgerufen am 10.10.2026
- Arrêté du 19 février 2025 abrogeant la fiche d'opération standardisée TRA-EQ-131 „Achat ou location, par une personne morale, de vélos-cargos neufs ou reconditionnés“, JO vom 21.02.2025 www.legifrance.gouv.fr/jorf/id/JORFTEXT000051223907 abgerufen am 10.10.2026
- Arrêté du 18 août 2025 portant création et modification de fiches d'opérations standardisées du dispositif des certificats d'économies d'énergie, JO vom 22.08.2025 www.legifrance.gouv.fr/jorf/id/JORFTEXT000052125390 abgerufen am 10.10.2026
- Arrêté du 29 septembre 2025 abrogeant la fiche d'opération standardisée TRA-EQ-131 „Achat ou location longue durée de vélos-cargos à assistance électrique neufs“, JO vom 30.09.2025 www.legifrance.gouv.fr/jorf/id/JORFTEXT000052304412 abgerufen am 10.10.2026
- Légifrance, arrêté du 22 décembre 2014 définissant les opérations standardisées d'économies d'énergie, konsolidierte Fassung in Kraft am 10.10.2026, Vermerk der Aufhebung des Blatts TRA-EQ-131 www.legifrance.gouv.fr/loda/id/JORFTEXT000029953752 abgerufen am 10.10.2026
- Ministères chargés de la transition écologique et de l'énergie, Opérations standardisées d'économies d'énergie, Seite aktualisiert am 24.09.2026, Liste der Blätter des Verkehrssektors www.ecologie.gouv.fr/politiques-publiques/operations-standardisees-deconomies-denergie abgerufen am 10.10.2026
- Fiche d'opération standardisée TRA-EQ-121 „Vélo à assistance électrique“, Fassung A54-2, anwendbar ab dem 01.01.2024, vom Ministerium veröffentlichtes Dokument: Anschaffung durch eine natürliche Person, Miete von mindestens sechs Monaten, Maßnahmen begonnen vor dem 01.07.2028 www.ecologie.gouv.fr/sites/default/files/documents/TRA-EQ-121 vA54-2 à compter du 01-01-2024_1.pdf abgerufen am 10.10.2026
- Ministères chargés de la transition écologique et de l'énergie, CEE : les programmes d'accompagnement, Seite aktualisiert am 03.09.2026, laufende und beendete Programme www.ecologie.gouv.fr/politiques-publiques/cee-programmes-daccompagnement abgerufen am 10.10.2026
- DGEC, Catalogue des programmes CEE, August 2026, Programmblätter der Rubrik „Transports - Vélo“, S. 48 bis 50 www.ecologie.gouv.fr/sites/default/files/documents/2026_08_Catalogue_programmes_CEE.pdf abgerufen am 10.10.2026
- Fédération française des usagers de la bicyclette, Seite des Programms Objectif Employeur Pro-Vélo (beendet), Schließung des Programms und Zugang zum Label auf Kostenvoranschlag www.fub.fr/fub/programmes/objectif-employeur-pro-velo-termine abgerufen am 10.10.2026
- Employeur Pro-Vélo, Seite Je suis employeur, Anmeldungen geschlossen und Kofinanzierung von 40 % bis 60 % employeurprovelo.fr/rejoindre-le-programme/je-suis-employeur abgerufen am 10.10.2026
- Alvéole Plus, Website des Programms, Programm abgeschlossen, angekündigtes Ende zum 31.03.2026 und Begünstigte alveoleplus.fr abgerufen am 10.10.2026
- Métropole du Grand Paris, Programm Métropole Roule Propre metropolegrandparis.fr/fr/metropole-roule-propre-0 abgerufen am 10.10.2026
- Ministères chargés de la transition écologique et des transports, Le soutien des employeurs aux mobilités durables, Seite aktualisiert am 27.03.2026, Ausschluss der Diensträder und Dienstfahrzeuge von der Pauschale www.ecologie.gouv.fr/politiques-publiques/soutien-employeurs-aux-mobilites-durables abgerufen am 10.10.2026
- Artikel 220 undecies A des code général des impôts, Steuerermäßigung für die Bereitstellung einer Fahrradflotte, Fassung in Kraft seit dem 31.12.2023 www.legifrance.gouv.fr/codes/article_lc/LEGIARTI000048844010 abgerufen am 10.10.2026
- BOFiP, BOI-IS-RICI-20-30, Steuerermäßigung für die Bereitstellung einer Fahrradflotte, am 08.01.2025 veröffentlichte Fassung, Absätze 1 bis 70 bofip.impots.gouv.fr/bofip/10630-PGP.html/identifiant=BOI-IS-RICI-20-30-20250108 abgerufen am 10.10.2026
- Artikel R. 519-2 des code monétaire et financier, Personen, die die Vermittlung in Bankgeschäften nicht ausüben, indicateur nach dem 2° www.legifrance.gouv.fr/codes/article_lc/LEGIARTI000039324601 abgerufen am 10.10.2026
- Artikel L. 313-7 des code monétaire et financier, Definition der Geschäfte des crédit-bail www.legifrance.gouv.fr/codes/article_lc/LEGIARTI000006652100 abgerufen am 10.10.2026
- Artikel L. 1111-2 des code du travail, Modalitäten der Berechnung der Beschäftigtenzahl des Unternehmens www.legifrance.gouv.fr/codes/article_lc/LEGIARTI000019353569 abgerufen am 10.10.2026
- Artikel L. 1111-3 des code du travail, von der Berechnung der Beschäftigtenzahl des Unternehmens ausgeschlossene Beschäftigte www.legifrance.gouv.fr/codes/article_lc/LEGIARTI000031565369 abgerufen am 10.10.2026
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Beschreiben Sie uns Ihre Wege, Ihre Standorte und Ihre Teams. Wir übermitteln Ihnen eine Analyse zu Einsatz und Material: eine Konfiguration der Maschinen und eine Auslegung der Flotte. Anschließend nennen wir Ihnen sociétés de crédit-bail und legen ihnen Ihren Antrag vor, ohne Partei der Finanzierung zu sein. Die finanziellen Bedingungen, einschließlich jedes Ratenbetrags, werden Ihnen unmittelbar von dem finanzierenden Institut mitgeteilt, für das Sie sich entschieden haben: Wander legt sie nicht fest und übermittelt sie nicht.
Unsere Analyse ist weder ein Angebot noch ein Vorschlag noch eine Finanzierungszusage. Die Bedingungen werden vom finanzierenden Institut festgelegt, unter dem Vorbehalt der Annahme des Antrags.
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