Zuschüsse für E-Lastenräder für ein Unternehmen in der Île-de-France

Ein Unternehmen in der Île-de-France, das seine Beschäftigten oder seine Touren mit E-Lastenrädern ausstatten will, sucht naturgemäß nach öffentlichen Zuschüssen. Die Antwort ist unerfreulich: Nahezu alle Fahrradprogramme sind Privatpersonen vorbehalten, und die beiden einzigen Programme, die diese Recherche für ein Fahrrad einer juristischen Person offen gefunden hat, sind entweder sehr bescheiden oder einer Finanzierung im crédit-bail (dem französischen Finanzierungsleasing mit Kaufoption) ausdrücklich verschlossen. Hier die Einzelheiten, Programm für Programm, mit der Primärquelle und dem Stand der Geltung am 27. Juli 2026. Seite auf dem Stand vom 27. Juli 2026.

Zwei Fragen, die vor jeder Kalkulation mit einem Zuschuss zu klären sind

Das Wort „Zuschuss“ deckt zwei Sachverhalte ab, die die amtlichen Seiten selten unterscheiden: den Zuschuss an die Privatperson, die ihr Rad kauft, und den Zuschuss an den Arbeitgeber, der seinen Betrieb ausstattet. Der erste ist reichlich vorhanden und gut dokumentiert, der zweite ist selten. Bevor irgendein Zuschuss in einen Finanzierungsplan eingestellt wird, sind zwei Fragen zu klären, und zwar in dieser Reihenfolge. Zählt eine juristische Person zu den Begünstigten des règlement d'attribution, also der Förderrichtlinie des jeweiligen Programms? Und, wenn sie dazu zählt, verlangt diese Richtlinie, dass das Unternehmen Eigentümer des Rades ist?

Die zweite Frage entscheidet alles, sobald die Flotte im crédit-bail finanziert wird. Das crédit-bail im Sinne des Artikels L. 313-7 des code monétaire et financier (des französischen Währungs- und Finanzgesetzbuchs) unterscheidet sich von einer einfachen Miete durch die dem Mieter eingeräumte Kaufoption: Während der gesamten Vertragslaufzeit nutzt das Unternehmen das Material, ohne dessen Eigentümer zu sein, denn das Eigentum bleibt bis zur etwaigen Ausübung der Option beim Finanzinstitut. Eine Förderrichtlinie, die einen „Kauf“ bezuschusst und die Miete ausschließt, verschließt diesem Modell also die Tür, wie gut der Antrag auch sein mag.

Jedes unten geprüfte Programm ist datiert und seiner amtlichen Quelle zugeordnet, die im Anhang wiedergegeben ist. Der Untersuchungsbereich dieser Recherche umfasst den Staat, die Région Île-de-France, Île-de-France Mobilités (die Verkehrsbehörde der Region), die Ville de Paris, die Métropole du Grand Paris und die ADEME (die französische Agentur für den ökologischen Wandel). Er umfasst weder die acht Departements der Île-de-France einzeln noch die Gemeindeverbände und die établissements publics territoriaux, also die territorialen öffentlichen Einrichtungen: Zu ihnen lässt sich daher kein Schluss auf ein Fehlen von Zuschüssen ziehen.

Île-de-France Mobilités: zwei verschiedene Zuschüsse, nur einer steht Unternehmen offen

Das ist die häufigste Verwechslung, und sie kostet Zeit. Île-de-France Mobilités betreibt zwei Fahrradprogramme, die weder dasselbe Publikum noch denselben Gegenstand noch denselben Betrag haben. Das eine ist juristischen Personen verschlossen, das andere ist ihnen vorbehalten.

Die aide à l'achat, den Einwohnern vorbehalten

Die öffentliche Seite von Île-de-France Mobilités verkündet „Jusqu'à 600€ d'aide pour les vélos cargos avec assistance électrique“ (unsere Übersetzung: Bis zu 600€ Zuschuss für Lastenräder mit elektrischer Unterstützung). Das ist der Betrag, den die meisten Presseartikel und Vergleichsportale übernehmen, in der Regel ohne anzugeben, an wen er sich richtet. Die Anspruchsberechtigung ist jedoch auf die Einwohner der Île-de-France beschränkt, volljährig oder für mündig erklärt. Die gestellten Voraussetzungen sind Wohnsitz- und Altersvoraussetzungen: Sie haben nur für eine natürliche Person einen Sinn.

Ein Unternehmen, ein Verein oder ein Unternehmer, der in Gesellschaftsform tätig ist, kann diesen Zuschuss also nicht beantragen, um eine Flotte auszustatten. Die Seite enthält im Übrigen eine Rubrik „Et pour les entreprises ?“ (unsere Übersetzung: Und für Unternehmen?), die auf ein völlig anderes Programm verweist, die aide à la location de vélo. Ein vierstelliger Betrag je Rad ist für einen Arbeitgeber auf diesem Weg nicht zu holen.

Die aide à la location, das einzige für Arbeitgeber gedachte Programm

Das règlement d'attribution der aide à la location de vélo vom 19. Dezember 2023 öffnet den Zuschuss für Unternehmen. Der Betrag liegt bei 150 Euro je Rad und Jahr, begrenzt auf fünf Räder je Jahr und Antragsteller und begrenzt auf drei Jahre, zusammenhängend oder nicht, je Antragsteller. Die Obergrenze von fünf Rädern gilt tatsächlich jährlich, anders als es mehrere Sekundärquellen schreiben, die sie als Gesamtobergrenze über drei Jahre darstellen.

Die Voraussetzungen bestehen aus drei Punkten. Der Antragsteller muss im répertoire Sirene (dem französischen Unternehmensregister) eingetragen sein und sich im Zeitpunkt der Antragstellung im Verwaltungsstatus „entreprise active“ (aktives Unternehmen) befinden, denn ein Unternehmen im Status „cessé“ (beendet) kann den Zuschuss nicht beanspruchen. Die Beschäftigtenzahl der antragstellenden Betriebsstätte muss unter fünfzig Personen liegen. Die Betriebsstätte muss im Zeitpunkt des Antrags in der Region Île-de-France liegen. Die Richtlinie verweist dazu auf Artikel des code du travail (des französischen Arbeitsgesetzbuchs), deren Nummerierung im Text selbst unzutreffend ist; die Berechnung der Beschäftigtenzahl richtet sich tatsächlich nach den Artikeln L. 1111-2 und L. 1111-3 des code du travail.

Das Lastenrad ist ausdrücklich unter den förderfähigen Ausstattungen genannt. Die Richtlinie erfasst „tous les types de vélo (vélo mécanique, vélo à assistance électrique, vélo cargo, vélo pliant ou adapté, remorque à assistance électrique) conformes à la réglementation en vigueur, faisant l'objet d'une location entre le Demandeur et une entreprise privée de location de vélos“ (unsere Übersetzung: alle Fahrradarten (mechanisches Fahrrad, Fahrrad mit elektrischer Unterstützung, Lastenrad, Falt- oder angepasstes Fahrrad, Anhänger mit elektrischer Unterstützung), die der geltenden Regelung entsprechen und Gegenstand einer Miete zwischen dem Antragsteller und einem privaten Fahrradmietunternehmen sind). Sie ergänzt: „Les vélos loués par le Demandeur à une collectivité, un groupement de collectivités ou un établissement public ne sont donc pas éligibles à l'Aide“ (unsere Übersetzung: Räder, die der Antragsteller von einer Gebietskörperschaft, einem Zusammenschluss von Gebietskörperschaften oder einer öffentlichen Einrichtung mietet, sind daher nicht förderfähig). Zweiter, oft übersehener Vorbehalt: Nur Räder, die der Antragsteller selbst mietet, eröffnen den Anspruch, und Räder, die Beschäftigte mieten und deren Kosten das Unternehmen ganz oder teilweise übernimmt, sind nicht förderfähig.

Der Zeitplan ist streng. Der Antragsteller stellt je Kalenderjahr einen einzigen Antrag für alle seine Räder, und zwar im betreffenden Kalenderjahr und spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres. Die Rechnungen müssen bezahlt, in französischer Sprache verfasst und in Euro ausgestellt sein.

Einhundertfünfzig Euro je Rad und Jahr, begrenzt auf fünf Räder, verändern die Wirtschaftlichkeit einer Flotte nicht. Die Richtlinie macht die Öffnung der Plattform über das laufende Jahr hinaus zudem davon abhängig, dass das jährliche Budget nicht vollständig ausgeschöpft wurde, wobei der Verwaltungsrat von Île-de-France Mobilités das Budget erneut beschließen muss. Nichts belegt, dass das Budget 2026 noch verfügbar ist: Dieser Zuschuss ist wie ein möglicher Bonus zu behandeln, niemals wie eine Position eines Finanzierungsplans.

Ville de Paris: 1 200 Euro beim Kauf, dem crédit-bail ausdrücklich verschlossen

Unter den bei dieser Recherche erfassten Programmen zahlt das der Ville de Paris, also der Stadt Paris, den höchsten Einzelbetrag an eine juristische Person aus. Ihre den Mobilitätszuschüssen gewidmete Seite, aktualisiert am 29. Juni 2026, sieht für den Kauf eines Lastenrads oder eines Dreirad-Transportrads, mit oder ohne elektrische Unterstützung, einen Zuschuss von 50 % des Kaufpreises ohne Steuern vor, gedeckelt auf 1 200 Euro und begrenzt auf höchstens einen Zuschuss je Rechtsträger. Der Kauf muss nach dem 22. Oktober 2024 erfolgt sein.

Begünstigt sind Unternehmen mit weniger als fünfzig Beschäftigten, die im registre du commerce et des sociétés (dem französischen Handels- und Gesellschaftsregister) von Paris eingetragen sind, Einzelunternehmer und Freiberufler mit Sitz in Paris sowie als gemeinnützig anerkannte Wohltätigkeitsvereine mit Räumlichkeiten in Paris. Das Rad muss neu sein, eine eindeutige Kennung tragen, die im fichier national unique des cycles identifiés (dem französischen Zentralregister gekennzeichneter Fahrräder) eingetragen ist, bei elektrischer Unterstützung die Norm EN 15194 erfüllen und darf keinen Bleiakku haben. Die Bearbeitung von Anträgen für aufgearbeitete Räder ist derzeit ausgesetzt, nachdem die AFNOR (die französische Normungsorganisation) entschieden hat, das Label V3R einzustellen.

Der Punkt, der eine finanzierte Flotte unmittelbar betrifft, ist unmissverständlich formuliert. Die Stadt schreibt zu den Fahrzeugen, die genutzt und nicht gekauft werden: „en location avec option d'achat (leasing ou crédit-bail) ne sont pas éligibles“ (unsere Übersetzung: in Miete mit Kaufoption, Leasing oder crédit-bail, überlassene Fahrzeuge sind nicht förderfähig) und nennt im selben Satz die einfach gemieteten Fahrzeuge. Das crédit-bail wird somit ausdrücklich unter den ausgeschlossenen Modellen genannt, und derselbe Ausschluss gilt für die weiteren gewerblichen Zuschüsse der Stadt. Ein Pariser Unternehmen, das seine Lastenräder über einen Vertrag im crédit-bail finanziert, kann diese 1 200 Euro nicht beanspruchen.

Zum Zeitplan gibt die Stadt an: „Les aides sont versées dans un délai d'environ 4 mois après réception de l'email d'acceptation de votre demande“ (unsere Übersetzung: Die Zuschüsse werden innerhalb von etwa 4 Monaten nach Eingang der E-Mail mit der Bewilligung Ihres Antrags ausgezahlt). Wie bei Île-de-France Mobilités hängt die Auszahlung von der Verfügbarkeit des Budgets ab und erfolgt keineswegs automatisch.

Région Île-de-France: ein geschlossenes Förderfenster, und Fahrräder, die ohnehin nicht dazugehörten

Die Région Île-de-France führte bis zum 1. Dezember 2024 einen Zuschuss für die Anschaffung sauberer Fahrzeuge durch Gewerbetreibende der Île-de-France. Dieses Förderfenster ist geschlossen: Die Fahrzeuge mussten vor dem 1. Dezember 2024 bestellt, die Rechnung spätestens am 1. März 2025 bezahlt und der Antrag spätestens zum selben Datum eingereicht sein. Seit März 2025 unterstützt die Region nur noch das retrofit von Zwei-, Drei- und Vierrädern auf Elektro- oder Wasserstoffantrieb sowie die Anschaffung von Wasserstofffahrzeugen. In beiden Bereichen bleibt das Fahrrad außerhalb des Anwendungsbereichs.

Die Fragen-und-Antworten-Seite der Region entscheidet in ihrer am 25. März 2025 aktualisierten Fassung zwei Punkte ohne Umschweife für das aktuelle Programm. Zunächst zum Kreis der Ausstattungen: „Les vélos et trottinettes, les véhicules non immatriculés et les véhicules avec une batterie au plomb ne sont pas éligibles“ (unsere Übersetzung: Fahrräder und Tretroller, nicht zugelassene Fahrzeuge und Fahrzeuge mit Bleiakku sind nicht förderfähig). Ein Lastenrad, auch mit elektrischer Unterstützung, auch für gewerbliche Touren genutzt, bleibt ein nicht zugelassenes Fahrrad: Es fällt aus dem Anwendungsbereich dieses Zuschusses heraus. Sodann zur Finanzierungsform: Dieselbe Seite ordnet das crédit-bail, das Leasing und die location avec option d'achat (den französischen Mietvertrag mit Kaufoption) den der Miete gleichgestellten Modellen zu, die daher nicht förderfähig sind.

Anders gesagt: Die in der Presse oft erwähnte „Fahrradprämie der Region“ ist nicht dieses Programm, denn gemeint ist die von Île-de-France Mobilités getragene aide à l'achat, die den Einwohnern als natürlichen Personen vorbehalten ist. Am 27. Juli 2026 wurde kein regionaler Zuschuss für die Anschaffung von Lastenrädern durch eine juristische Person festgestellt.

Drei endgültig geschlossene nationale Programme

Das erste ist der bonus vélo (die frühere staatliche Fahrradkaufprämie). Das décret n° 2024-1084 vom 29. November 2024 über die Zuschüsse zum Kauf oder zur Miete emissionsarmer Fahrzeuge hat die Artikel D. 251-1-1 bis D. 251-1-4 des code de l'énergie (des französischen Energiegesetzbuchs) aufgehoben, die diesen Zuschuss trugen. Die Aufhebung trat am Tag nach der Veröffentlichung des décret im Journal officiel (dem französischen Amtsblatt) in Kraft, wobei die alten Regeln nur für Fahrzeuge erhalten blieben, die vor diesem Datum bestellt worden waren, und dies unter der Bedingung, dass die Rechnungsstellung oder die Zahlung der ersten Rate spätestens am 14. Februar 2025 erfolgte, eine Ausnahme, die ausdrücklich auf Fahrräder erstreckt wurde. Der nationale bonus vélo existiert nicht mehr.

Das zweite ist die prime à la conversion (die staatliche Umtauschprämie), abgeschafft durch dasselbe décret, das die Artikel D. 251-4 bis D. 251-4-4 des code de l'énergie aufhebt. Sie ist daher ebenso wenig verfügbar, weder für eine Privatperson noch für ein Unternehmen.

Das dritte ist das verwirrendste, weil es in etwas mehr als sechs Monaten existiert hat, verschwunden ist, neu geschaffen und dann erneut abgeschafft wurde. Es handelt sich um die fiche d'opération standardisée TRA-EQ-131, das standardisierte Maßnahmenblatt im Rahmen der certificats d'économies d'énergie (der französischen Energieeffizienz-Zertifikate), das einzige, das jemals das Lastenrad erfasst hat. Ein arrêté (ein Ministerialerlass) vom 19. Februar 2025 hat das Blatt mit dem Titel „Achat ou location, par une personne morale, de vélos-cargos neufs ou reconditionnés“ (unsere Übersetzung: Kauf oder Miete neuer oder aufgearbeiteter Lastenräder durch eine juristische Person) aufgehoben. Ein Blatt mit demselben Code wurde durch einen arrêté vom 18. August 2025 neu geschaffen, anwendbar auf Maßnahmen, die ab dem 1. September 2025 begonnen wurden, und mit 83 000 kWh cumac je Rad bewertet, wobei kWh cumac die französische Recheneinheit für kumulierte und abgezinste Energieeinsparungen ist. Ein arrêté vom 29. September 2025, veröffentlicht im Journal officiel vom 30. September 2025, hat es wiederum aufgehoben und den Antragstellern auferlegt, dem für Energie zuständigen Minister binnen drei Kalendertagen die Liste der bereits begonnenen Maßnahmen zu übermitteln. Das neu geschaffene Blatt hat sich einen Monat gehalten.

Die Prüfung wurde bis zum Ende geführt: Es wurde kein arrêté zur Wiedereinführung festgestellt, weder unter den 2026 veröffentlichten arrêtés zu den certificats d'économies d'énergie noch in der am 27. Juli 2026 geltenden konsolidierten Fassung des arrêté vom 22. Dezember 2014. Am 27. Juli 2026 besteht keine Bewertung in certificats d'économies d'énergie für den Kauf oder die Finanzierung eines Lastenrads durch eine juristische Person.

PDF-Dateien des Blatts TRA-EQ-131 bleiben in den Dokumentenkatalogen im Netz zugänglich, und mehrere Vergleichsportale kündigen weiterhin den bonus vélo oder die prime à la conversion an. Ein im Netz belassenes Dokument ist kein Rechtsakt: Maßgeblich ist allein der im Journal officiel veröffentlichte Text. Jedes Angebot, das einen Zuschuss auf dieser Grundlage beziffert, ist zu verwerfen.

Métropole du Grand Paris und ADEME: nichts für eine betriebliche Flotte

Die Métropole du Grand Paris betreibt das Programm Métropole Roule Propre. Es ist den Einwohnern der Gemeinden der Métropole vorbehalten, verlangt die endgültige Verschrottung eines Altfahrzeugs und deckelt den Zuschuss für ein Fahrrad mit elektrischer Unterstützung auf 500 Euro. Keine Position erfasst das Lastenrad, und das Programm ist juristischen Personen verschlossen: Ein Unternehmen kann es nicht beanspruchen.

Die ADEME erscheint ihrerseits nicht als Förderstelle für eine betriebliche Flotte. Ihre AVELO-Programme richten sich an Gemeinden, Gemeindeverbände, Departements und Gebiete, und das dafür eingerichtete Portal stellt Ressourcen für Planung, Fortbildung und Beobachtung für die Bediensteten der Gebietskörperschaften in den Vordergrund, wobei die Académie des mobilités actives am 31. Dezember 2026 auslaufen soll. Ein direkter Zuschuss der ADEME zum Kauf oder zur Finanzierung von Lastenrädern durch ein privates Unternehmen wurde nicht festgestellt. Das bedeutet nicht, dass die ADEME in der Radlogistik abwesend wäre, sondern dass ihr Handeln dort die Form einer Unterstützung der Gebiete und der Erprobung annimmt und nicht die eines Zuschusses, der an das Rad kaufende Unternehmen ausgezahlt wird.

Bleibt das Programm Objectif Employeur Pro-Vélo, das in Verkaufsgesprächen oft genannt wird. Nach Angaben seines Trägers, der Fédération française des usagers de la bicyclette (des französischen Fahrradnutzerverbands), ist es beendet und für Anmeldungen nicht mehr geöffnet; ein veröffentlichter Akt, der seine Schließung festlegt, wurde nicht gefunden, und daher wird hier kein Enddatum als belegt angeführt. Der nützliche Punkt liegt anderswo und ist unbestritten: Selbst geöffnet finanzierte dieses Programm nicht die Anschaffung einer Fahrradflotte, sondern gesicherte Stellplätze, Dienstleistungen und die Begleitung des Wandels.

Eigentum, Miete, crédit-bail: was die Texte entscheiden und was sie offenlassen

Zwei Programme regeln die Frage ausdrücklich. Die Ville de Paris nennt das crédit-bail unter den von ihren gewerblichen Zuschüssen ausgeschlossenen Modellen. Die Région Île-de-France tut dasselbe in ihren Fragen und Antworten, indem sie das crédit-bail und das Leasing der nicht förderfähigen Miete gleichstellt. Bei diesen beiden Förderfenstern ist die Antwort also negativ, und es gibt keinen Raum für Auslegung: Das Eigentum am Material ist Voraussetzung des Zuschusses.

Ein Programm schweigt dazu. Das règlement d'attribution der aide à la location von Île-de-France Mobilités bezuschusst genau eine Miete, definiert diese aber als eine Miete „entre le Demandeur et une entreprise privée de location de vélos“ (unsere Übersetzung: zwischen dem Antragsteller und einem privaten Fahrradmietunternehmen), und es sagt nichts zum crédit-bail und nichts zur location avec option d'achat. Weder Ausschluss noch Zulassung. Die Frage, ob ein mit einem Finanzinstitut geschlossener Vertrag im crédit-bail unter diese Definition fällt, wird vom Text nicht entschieden, und sie wird auch von einer Internetseite nicht entschieden. Der einzige seriöse Weg besteht darin, die bearbeitende Stelle vor der Bestellung schriftlich zu befragen und den Zuschuss nicht in die Kalkulation einzustellen, solange die Antwort nicht vorliegt.

Die allgemeine Regel, die sich aus der Lektüre dieser drei Texte ergibt, ist einfach zu behalten. Förderfenster, die für die Bezuschussung eines Kaufs gebaut sind, verlangen das Eigentum und schließen das crédit-bail aus. Das einzige Förderfenster, das für die Bezuschussung einer Mietnutzung gebaut ist, schweigt zu genau diesem Modell. Ein Unternehmen, das seine Flotte im crédit-bail finanziert, muss daher ohne Zuschuss rechnen und jeden erhaltenen Zuschuss als zusätzlichen Gewinn betrachten.

Der Sonderfall der Steuerermäßigung für die Bereitstellung einer Flotte

Der Artikel 220 undecies A des code général des impôts (des französischen Steuergesetzbuchs) ist kein Zuschuss, sondern eine Steuerermäßigung, und er folgt einer anderen Logik: Er belohnt die kostenlose Bereitstellung einer Fahrradflotte an die Beschäftigten für deren Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Er gehört daher zum vélo de fonction und nicht zu den öffentlichen Zuschüssen, und wir stellen seinen Mechanismus, seine Voraussetzungen und sein Auslaufdatum auf unserer Seite zum vélo de fonction und zum avantage en nature (dem geldwerten Vorteil nach französischem Sozialversicherungsrecht) dar.

Ein einziger Punkt ist hier festzuhalten, weil er die Finanzierungsgestaltung genauso bestimmt wie die oben geprüften Zuschüsse: Die Berechtigung einer im crédit-bail finanzierten Flotte zu dieser Steuerermäßigung ist nicht belegt. Wir stellen sie daher nicht als erworbenen Vorteil dar.

Übersicht der am 27. Juli 2026 erfassten Programme. Die Zuschüsse der Departements und der Gemeindeverbände wurden nicht geprüft und stehen nicht in dieser Tabelle.
ProgrammJuristische Person förderfähigStand am 27.07.2026Finanzierung im crédit-bail
Aide à l'achat de vélo, Île-de-France MobilitésNein, Einwohner als natürliche PersonenOffenGegenstandslos
Aide à la location de vélo, Île-de-France MobilitésJa, Betriebsstätte in der Île-de-France mit weniger als 50 PersonenOffen, im Rahmen des JahresbudgetsVon der Richtlinie nicht entschieden
Zuschuss an Gewerbetreibende für ein Lastenrad, Ville de ParisJa, weniger als 50 Beschäftigte im RCS von ParisOffen, im Rahmen des BudgetsAusdrücklich ausgeschlossen
Saubere Fahrzeuge der Gewerbetreibenden der Île-de-France, Région Île-de-FranceNein: juristische Person förderfähig, Fahrräder aber außerhalb des AnwendungsbereichsFörderfenster für die Anschaffung geschlossen am 01.12.2024, Antragstellung bis zum 01.03.2025; aktuelles Programm auf retrofit und Wasserstoff begrenztAusdrücklich ausgeschlossen
Nationaler bonus véloGegenstandslosGeschlossen durch das décret vom 29. November 2024Gegenstandslos
Prime à la conversionGegenstandslosGeschlossen durch dasselbe décretGegenstandslos
Fiche CEE TRA-EQ-131, LastenräderNein: Programm aufgehobenGeschlossen durch den arrêté vom 29. September 2025Gegenstandslos
Métropole Roule Propre, Métropole du Grand ParisNein, nur EinwohnerÖffnung 2026 nicht belegt; juristischen Personen ohnehin verschlossenGegenstandslos
AVELO-Programme, ADEMENein, GebietskörperschaftenLaufend, ohne private UnternehmenGegenstandslos

Was diese Seite nicht sagt

Sie sagt nicht, dass es in der Île-de-France keinen weiteren Zuschuss gibt. Die acht Departements der Île-de-France und die établissements publics territoriaux der Métropole wurden nicht einzeln geprüft, und manche Gemeinden führen ihre eigene Radverkehrspolitik. Ein Unternehmen mit Standort außerhalb von Paris tut gut daran, seine Gemeinde und seinen Gemeindeverband zu befragen und dabei jedes Mal dieselben zwei Fragen zu stellen: Ist eine juristische Person begünstigt, und wird das Eigentum am Material verlangt?

Sie behandelt auch drei benachbarte Themen nicht, die auf dieser Website an anderer Stelle bereits dokumentiert sind. Das forfait mobilités durables (die französische Pauschale für nachhaltige Mobilität), das den Beschäftigten entschädigt, der sein eigenes Rad nutzt, und das keinen Anspruch eröffnet, wenn der Arbeitgeber eine Flotte bereitstellt, hat eine eigene Seite. Die Vollkosten einer betrieblichen Lastenradflotte werden gesondert behandelt. Die Fahrbeschränkungen für Nutzfahrzeuge in Paris und in der Métropole, einschließlich des tatsächlichen Stands der zone à faibles émissions, also der Umweltzone, werden ebenfalls auf einer eigenen Seite behandelt. Die Schwellenwerte für Fahrradstellplätze, die Maße des Leitfadens des Ministeriums und die Vorgaben für die Unterbringung sind auf unserer Seite zum faltbaren und kompakten Lastenrad im Einzelnen dargestellt.

Schließlich stellt sie keine Auszahlung als automatisch dar. Die beiden für Unternehmen offenen Richtlinien machen den Zuschuss von einem Jahresbudget abhängig, und ein ordnungsgemäßer Antrag ist noch kein ausgezahlter Zuschuss.

Die Rolle von Wander Fleet, und was sie ausschließt

Wander Fleet bringt Unternehmen der Île-de-France mit sociétés de crédit-bail (Leasinggesellschaften nach französischem Recht) zusammen, die ihre E-Lastenräder finanzieren können. Diese Tätigkeit entspricht der des indicateur (des Tippgebers nach französischem Bankaufsichtsrecht) im Sinne des 2° des Artikels R. 519-2 des code monétaire et financier: Die Rolle beschränkt sich darauf, die Kontaktdaten eines Interessenten an ein Kreditinstitut oder eine Finanzierungsgesellschaft zu übermitteln. Wander ist nicht bei der ORIAS (dem französischen Register der Versicherungs-, Bank- und Finanzvermittler) eingetragen und übt keine Vermittlung in Bankgeschäften aus.

Daraus folgen drei Konsequenzen, die wir lieber schwarz auf weiß schreiben. Wander finanziert nicht und verleiht nicht: Die Finanzierung wird von einer société de crédit-bail gewährt, die von Wander unabhängig ist. Wander richtet an einen bestimmten Kunden keine Berechnung: Monatsrate, Laufzeit, Sicherheiten, Restwert und Annahme des Antrags liegen allein beim Finanzinstitut; die Rechner der Website sind frei zugängliche Werkzeuge, die auf veröffentlichten und veränderbaren Annahmen beruhen, und keine an einen Kunden gerichtete Berechnung. Wander beruft sich auf keine Partnerschaft: Bis heute ist kein Finanzierungsvertrag geschlossen, und jede gegenteilige Angabe wäre unzutreffend.

Bei den Zuschüssen ist die Haltung dieselbe. Wir dokumentieren die Rechtslage und zeigen Ihnen, wo die Richtlinien zu lesen sind. Wir stellen die Anträge nicht an Ihrer Stelle, wir garantieren keine Bewilligung, und wir bauen kein Verkaufsargument auf einem Zuschuss auf, dessen Bewilligung nicht von uns abhängt.

Die Rolle von Wander Fleet, und was sie nicht ist

Die Wander SAS betreibt Wander Fleet und tritt als Geschäftsvermittler gegenüber Unternehmen der Île-de-France auf, die ihre Teams mit Lastenrädern mit elektrischer Unterstützung ausstatten. Die Finanzierung erfolgt durch eine société de crédit-bail, die von Wander unabhängig ist. Wander legt den Antrag diesen Instituten vor, ohne Partei der Finanzierung zu sein. Wander gewährt keine Finanzierung, ist weder Kreditinstitut noch Finanzierungsgesellschaft, ist nicht Vermittler in Bankgeschäften und Zahlungsdiensten, ist nicht bei der ORIAS eingetragen und erbringt keine Kreditberatung. Unser Handeln ist das des bloßen indicateur, der im 2° des Artikels R. 519-2 des code monétaire et financier genannt ist. Kein Ratenbetrag wird von Wander festgelegt oder übermittelt: Die finanziellen Bedingungen werden Ihnen unmittelbar von dem Institut mitgeteilt, für das Sie sich entschieden haben, unter dem Vorbehalt der Annahme des Antrags.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Gibt es noch eine nationale Kaufprämie für ein Lastenrad für ein Unternehmen?

Nein. Der bonus vélo wurde durch das décret n° 2024-1084 vom 29. November 2024 abgeschafft, das die Artikel D. 251-1-1 bis D. 251-1-4 des code de l'énergie aufgehoben hat, mit einer Übergangsregelung, die auf Fahrzeuge begrenzt war, die vor dem Inkrafttreten des décret bestellt und spätestens am 14. Februar 2025 in Rechnung gestellt worden sind oder für die bis zu diesem Datum die erste Rate gezahlt wurde. Die prime à la conversion wurde durch dasselbe décret abgeschafft. Am 27. Juli 2026 ist keine staatliche Prämie für den Kauf eines Lastenrads offen.

Kann ein Unternehmen aus der Île-de-France die 600 Euro von Île-de-France Mobilités für ein E-Lastenrad erhalten?

Nein. Diese aide à l'achat ist den Einwohnern der Île-de-France vorbehalten, volljährig oder für mündig erklärt, also natürlichen Personen. Die Seite von Île-de-France Mobilités verweist Arbeitgeber auf ein anderes Programm, die aide à la location de vélo, deren Betrag 150 Euro je Rad und Jahr beträgt, begrenzt auf fünf Räder je Jahr und auf drei Jahre je Antragsteller.

Eröffnet eine im crédit-bail finanzierte Flotte den Anspruch auf den Pariser Zuschuss von 1 200 Euro?

Nein. Die Ville de Paris schreibt, dass Fahrzeuge, die im Rahmen einer location avec option d'achat, eines Leasings oder eines crédit-bail genutzt und nicht gekauft werden, nicht förderfähig sind, und nennt ebenso die einfach gemieteten Fahrzeuge. Der Zuschuss von 50 % des Kaufpreises ohne Steuern, gedeckelt auf 1 200 Euro, setzt daher einen Kauf voraus, mit einem neuen Rad, das nach dem 22. Oktober 2024 von einem Unternehmen mit weniger als fünfzig Beschäftigten erworben wurde, das im registre du commerce et des sociétés von Paris eingetragen ist.

Gilt die aide à la location von Île-de-France Mobilités für einen Vertrag im crédit-bail?

Die Frage wird vom Text nicht entschieden. Das règlement d'attribution vom 19. Dezember 2023 erfasst eine Miete, die zwischen dem Antragsteller und einem privaten Fahrradmietunternehmen geschlossen wird, und schließt Räder aus, die von einer Gebietskörperschaft oder einer öffentlichen Einrichtung gemietet werden. Es nennt weder das crédit-bail noch die location avec option d'achat. Solange keine schriftliche Stellungnahme der bearbeitenden Stelle vorliegt, darf dieser Zuschuss nicht in einen Finanzierungsplan eingestellt werden.

Unterstützt die Région Île-de-France Gewerbetreibende beim Kauf von Lastenrädern?

Nein. Ihr Zuschuss für die Anschaffung sauberer Fahrzeuge durch Gewerbetreibende der Île-de-France ist geschlossen: Die Fahrzeuge mussten vor dem 1. Dezember 2024 bestellt, die Rechnung spätestens am 1. März 2025 bezahlt und der Antrag spätestens zum selben Datum eingereicht sein. Seit März 2025 unterstützt die Region nur noch das retrofit von Zwei-, Drei- und Vierrädern auf Elektro- oder Wasserstoffantrieb sowie die Anschaffung von Wasserstofffahrzeugen. In beiden Bereichen gibt ihre Fragen-und-Antworten-Seite an, dass Fahrräder und Tretroller, nicht zugelassene Fahrzeuge und Fahrzeuge mit Bleiakku nicht förderfähig sind. Sie stellt zudem klar, dass das crédit-bail, das Leasing und die location avec option d'achat als Miete gelten und nicht förderfähig sind.

Kann das forfait mobilités durables das Fehlen eines Zuschusses für eine Flotte ausgleichen?

Nein, und das ist ein häufiges Missverständnis. Das forfait mobilités durables entschädigt den Beschäftigten, der sein eigenes Rad für die Wege zwischen Wohnung und Arbeit nutzt. Eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Flotte eröffnet keinen Anspruch auf diese Pauschale. Die Richtlinie von Île-de-France Mobilités geht in dieselbe Richtung, indem sie Räder ausschließt, die von Beschäftigten gemietet werden und deren Kosten das Unternehmen ganz oder teilweise übernimmt. Unsere eigene Seite zum forfait mobilités durables stellt die Regelung, die Höchstbeträge und die Bedingungen der Kumulierung im Einzelnen dar.

Kann Wander den Zuschussantrag für uns stellen oder uns eine Monatsrate beziffern?

Nein, weder das eine noch das andere. Wander Fleet handelt als indicateur im Sinne des 2° des Artikels R. 519-2 des code monétaire et financier, außerhalb der ORIAS. Wander stellt keinen Zuschussantrag an Ihrer Stelle und garantiert keine Bewilligung. Wander finanziert nicht, verhandelt nicht und richtet an einen bestimmten Kunden keine Berechnung: Monatsrate, Laufzeit, Sicherheiten und Annahme liegen bei einer société de crédit-bail, die von Wander unabhängig ist; die Rechner der Website sind frei zugängliche Werkzeuge, die auf veröffentlichten und veränderbaren Annahmen beruhen, und keine an einen Kunden gerichtete Berechnung. Bis heute ist kein Finanzierungsvertrag geschlossen.

Quellen

Woher diese Zahlen kommen

Jede Angabe ist ihrer Quelle und dem Datum ihrer Prüfung zugeordnet. Die Texte ändern sich: Wenn Sie eine Abweichung feststellen, schreiben Sie uns, und wir korrigieren.

  1. Île-de-France Mobilités, aide à l'achat de vélos, Beträge und Wohnsitzvoraussetzungen www.iledefrance-mobilites.fr/services-mobilite-alternative/aide-achat-velos abgerufen am 27.07.2026
  2. Île-de-France Mobilités, aide à la location de vélos für die Unternehmen der Île-de-France, Seite veröffentlicht am 08.01.2026 www.iledefrance-mobilites.fr/le-reseau/services-de-mobilite/velo/aide-velos-entreprises abgerufen am 27.07.2026
  3. Règlement d'attribution de l'aide à la location de vélo, Île-de-France Mobilités, 19.12.2023, von der Seite des Zuschusses herunterladbares Dokument www.iledefrance-mobilites.fr/le-reseau/services-de-mobilite/velo/aide-velos-entreprises abgerufen am 27.07.2026
  4. Ville de Paris, Lutte contre la pollution : les aides à la mobilité (die Mobilitätszuschüsse), Seite aktualisiert am 29.06.2026 www.paris.fr/pages/lutte-contre-la-pollution-les-aides-a-la-mobilite-5373 abgerufen am 27.07.2026
  5. Région Île-de-France, Fragen und Antworten zu den Zuschüssen für saubere Fahrzeuge, letzte Aktualisierung vom 25.03.2025, Ausschluss der Fahrräder und der Mietfinanzierungen www.iledefrance.fr/toutes-les-faq/aides-vehicules-propres-faq abgerufen am 27.07.2026
  6. Région Île-de-France, Meldung mit der Darstellung der beiden seit März 2025 geltenden Zuschüsse für saubere Fahrzeuge, Umrüstung von Verbrennungsmotoren und Anschaffung von Wasserstofffahrzeugen www.iledefrance.fr/toutes-les-actualites/vehicules-propres-les-aides-de-la-region-pour-particuliers-entreprises-et-communes abgerufen am 27.07.2026
  7. CCI Paris Île-de-France, Praxisblatt Aides à l'achat de véhicules propres, Schlusstermine des regionalen Förderfensters für die Anschaffung: Bestellung vor dem 1. Dezember 2024, bezahlte Rechnung und eingereichter Antrag spätestens am 1. März 2025 www.entreprises.cci-paris-idf.fr/fiches-pratiques/aides-lachat-de-vehicules-propres abgerufen am 27.07.2026
  8. Décret n° 2024-1084 vom 29. November 2024 über die Zuschüsse zum Kauf oder zur Miete emissionsarmer Fahrzeuge www.legifrance.gouv.fr/jorf/id/JORFTEXT000050690951 abgerufen am 27.07.2026
  9. Arrêté vom 19. Februar 2025 zur Aufhebung der fiche d'opération standardisée TRA-EQ-131 „Achat ou location, par une personne morale, de vélos-cargos neufs ou reconditionnés“ (Kauf oder Miete neuer oder aufgearbeiteter Lastenräder durch eine juristische Person) www.legifrance.gouv.fr/jorf/id/JORFTEXT000051223907 abgerufen am 27.07.2026
  10. Arrêté vom 18. August 2025 zur Schaffung und Änderung von fiches d'opérations standardisées im Rahmen der certificats d'économies d'énergie www.legifrance.gouv.fr/jorf/id/JORFTEXT000052125390 abgerufen am 27.07.2026
  11. Arrêté vom 29. September 2025 zur Aufhebung der fiche d'opération standardisée TRA-EQ-131 zu den neuen Lastenrädern mit elektrischer Unterstützung, JO vom 30.09.2025 www.legifrance.gouv.fr/jorf/id/JORFTEXT000052304412 abgerufen am 27.07.2026
  12. Légifrance, arrêté vom 22. Dezember 2014 über die fiches d'opérations standardisées, konsolidierte Fassung in Kraft am 27. Juli 2026, Fehlen des Blatts TRA-EQ-131 www.legifrance.gouv.fr/loda/id/JORFTEXT000029953752 abgerufen am 27.07.2026
  13. Métropole du Grand Paris, Programm Métropole Roule Propre metropolegrandparis.fr/fr/metropole-roule-propre-0 abgerufen am 27.07.2026
  14. Règlement financier Métropole Roule Propre (die Finanzrichtlinie), Zweiräder, Dreiräder und Fahrräder mit elektrischer Unterstützung metropolegrandparis.fr/sites/default/files/media/document/ANNEXE_2_DEEC_REGLT_2-3RM_VAE_2024%20VF.pdf abgerufen am 27.07.2026
  15. ADEME, Portal der AVELO-Programme für die Gebietskörperschaften avelo.ademe.fr abgerufen am 27.07.2026
  16. Fédération française des usagers de la bicyclette, Seite des Programms Objectif Employeur Pro-Vélo (beendet), Hinweis auf die Schließung des Programms www.fub.fr/fub/programmes/objectif-employeur-pro-velo-termine abgerufen am 27.07.2026
  17. Artikel 220 undecies A des code général des impôts, Steuerermäßigung für die Bereitstellung einer Fahrradflotte www.legifrance.gouv.fr/codes/article_lc/LEGIARTI000048844010 abgerufen am 27.07.2026
  18. Artikel R. 519-2 des code monétaire et financier, Personen, die die Vermittlung in Bankgeschäften nicht ausüben, indicateur nach dem 2° www.legifrance.gouv.fr/codes/article_lc/LEGIARTI000039324601 abgerufen am 27.07.2026
  19. Artikel L. 313-7 des code monétaire et financier, Definition der Geschäfte des crédit-bail www.legifrance.gouv.fr/codes/article_lc/LEGIARTI000006652100 abgerufen am 27.07.2026
  20. Artikel L. 1111-2 des code du travail, Modalitäten der Berechnung der Beschäftigtenzahl des Unternehmens www.legifrance.gouv.fr/codes/article_lc/LEGIARTI000019353569 abgerufen am 27.07.2026
  21. Artikel L. 1111-3 des code du travail, von der Berechnung der Beschäftigtenzahl des Unternehmens ausgeschlossene Beschäftigte www.legifrance.gouv.fr/codes/article_lc/LEGIARTI000031565369 abgerufen am 27.07.2026

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